Hermann Albert Bumke war ein deutscher Jurist und Richter. Er wurde am 17. Oktober 1877 in Hannover geboren und starb am 5. September 1968 in München.
Bumke absolvierte ein Studium der Rechtswissenschaften und promovierte im Jahr 1901. Anschließend arbeitete er als Gerichtsassessor in verschiedenen deutschen Städten. Im Jahr 1914 wurde er zum Landgerichtsdirektor ernannt und im Jahr 1923 zum Präsidenten des Landgerichts Stettin.
1929 wurde Bumke zum Präsidenten des Reichsgerichts ernannt, dem obersten Gericht Deutschlands. Er hatte dieses Amt bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs inne. Unter seiner Leitung wurde das Reichsgericht reformiert und modernisiert.
Nach dem Krieg wurde Bumke von den Amerikanern interniert und später in den Nürnberger Prozessen als Zeuge gegen führende Mitglieder des nationalsozialistischen Regimes aufgerufen. Er konnte jedoch keine belastenden Aussagen machen und wurde schließlich freigelassen.
Hermann Albert Bumke verfasste mehrere juristische Schriften, darunter das Buch "Recht und Kultur", das 1954 veröffentlicht wurde. In diesem Werk setzte er sich mit den Herausforderungen der deutschen Rechtsprechung nach dem Zweiten Weltkrieg auseinander.
Bumke wird als einer der bedeutendsten Juristen seiner Zeit angesehen und hat wesentlich zur Weiterentwicklung des deutschen Rechtssystems beigetragen.
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